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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach - SG 15 Hauptverwaltung, EDV, Fremdenverkehrsamt, Sitzungsdienst, Sportamt

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Hausanschrift

Lagerhausstraße 8
96138 Burgebrach

Postanschrift

Lagerhausstr. 8

96138 Burgebrach

Telefon

+49 9546 9416-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales