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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Kreuth - Liegenschaftsverwaltung

Gemeinde Kreuth

Hausanschrift

Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

Postanschrift

Nördliche Hauptstraße 14

83708 Kreuth

Telefon

+49 8029 18-40

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales