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Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.

Verwaltungsgemeinschaft Reichling

Hauptamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)

Hausanschrift

Untergasse 3
86934 Reichling

Postanschrift

Untergasse 3
86934 Reichling