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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens

Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.

Stadt Rosenheim

3241 Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

Postanschrift

Königstraße 24
83022 Rosenheim