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Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von offenen Ganztagsangeboten

Der Freistaat Bayern fördert offene Ganztagsangebote an Schulen. Offene Ganztagsangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers genehmigt.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Leistungsdetails

Zweck

Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.

Gegenstand

Für offene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.

Art- und Höhe

Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen 24.246,00 und 39.173,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen 30.949,00 und 45.876,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 6.703,00 Euro.

Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an Kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 6.103,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 12.206,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 6.103,00 Euro enthalten ist.

Zuwendungsempfänger

Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.

Die Förderung eines offenen Ganztagsangebotes setzt u. a. voraus, dass

  • an mindestens vier Wochentagen ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bis grundsätzlich 16 Uhr bereitgestellt wird,
  • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebes für die teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird und
  • die Bildungs- und Betreuungsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

Der Antrag auf Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr – bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt – bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Die Staatliche Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.

Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des offenen Ganztagsangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Stand: 21.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus