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Europäischer Berufsausweis; Gültigkeitsprüfung

Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere betroffene Parteien können die Gültigkeit eines Europäischen Berufsausweises online überprüfen. Dazu benötigen sie die Bezugsnummer und die persönlichen Erkennungsdaten des Antragstellers.

Online-Verfahren

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Leistungsdetails

Der Europäische Berufsausweis (= European Professional Card, EPC) ist ein elektronischer Nachweis, dass eine Berufsqualifikation von einem anderen EU-Land anerkannt wird oder dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt wurden.

Sie können die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online überprüfen.

Um die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Öffnen Sie das Online-Tool (siehe unter "Online-Verfahren")
     
  • Geben Sie folgende Daten der Person, die den Europäischen Berufsausweis beantragt hat, ein:
    • Bezugsnummer / EPC-Zertifikatnummer
    • Art des Ausweisdokuments
    • Nummer des Ausweisdokuments
       
  • Aktivieren Sie das Kästchen "Ich bin kein Roboter" und bestätigen Sie, dass Sie ein menschlicher Besucher sind, indem Sie die Bildfragen beantworten.
     
  • Klicken Sie auf "Gültigkeit prüfen"
     
  • Es können Ihnen folgende Ergebnisse angezeigt werden:
    • Wenn die EPC- Zertifikatnummer gültig ist und mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt, sehen sie den Namen, den Beruf, den Zweck, das Zielland und sonstige Angaben.
    • Sie werden darüber informiert, wenn
      • es die EPC-Zertifikatnummer nicht gibt,
      • die EPC-Zertifikatnummer nicht mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt oder
      • der Europäische Berufsausweis ungültig oder abgelaufen ist.

keine

  • Europäischer Berufsausweis; Beantragung

    Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft im europäischen Ausland Ihrem Beruf nachgehen möchten, wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land der Europäische Berufsausweis ausgestellt.

Stand: 31.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales