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Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg

Für die Sicherstellung der Gasversorgung sind zuständig: Stadtwerke Lindenberg i. Allgäu

www.stadtwerke-lindenberg.de

 

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales