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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-,Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Nichtangebotene Leistungen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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96361 Steinbach a.Wald

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