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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Stadt Grafenwöhr

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr

Postanschrift

Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr