Jugendgesundheitspflege
Beschreibung
Kinder im Kindergarten werden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung im Interesse der Gesundheitsvorsorge und der Früherkennung von Erkrankungen vor allem in Hinblick auf Seh-, Hör- und Sprachstörungen untersucht und beraten.
Im Interesse der Entwicklung gesunder Lebensweisen werden in Kindergärten und Schulen Maßnahmen und Projekte zur Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung durchgeführt.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet gesundheitliche Beratung und Untersuchung im Kindes- und Jugendalter, insbesondere im Rahmen der Schulgesundheitspflege, an. Er berät über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen anbieten und gewähren können.
§ 26 Sozialgesetzbuch V, Artikel 14 Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz
GesundheitsämterRechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 26 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Stand: 13.12.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.