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Sozialpsychiatrische Dienste; Beantragung einer Förderung

Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Teams der Sozialpsychiatrischen Dienste setzen sich i. d. R. aus Sozialpädagogen, Psychologen und ehrenamtlichen Helfern zusammen, die Leistungen an Beratung und Begleitung, bei der Krisenversorgung, Gruppen- und Freizeitangebote, Hausbesuche, Leistungen bei der Kooperation und Koordination, der Planung und Steuerung der unterschiedlichen Hilfen anbieten. Sie arbeiten eng mit niedergelassenen Nervenärzten, Psychiatern, Psychiatrischen Kliniken und anderen ambulanten Einrichtungen zusammen.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste stehen offen für psychisch kranke Menschen mit Chronifizierungsgefahr oder chronischen Verläufen mit komplexem Hilfebedarf sowie für Menschen, die sich trotz Bedarfs an psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung noch nicht oder nicht mehr behandeln lassen wollen sowie den Angehörigen der Betroffenen.

Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

  • Medizinische Versorgung; Angebote des Bezirks
    Die Bezirke stellen in den Fachbereichen Psychiatrie und Neurologie die medizinische stationäre, teilstationäre und ambulante Versorgung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger sicher.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerischer Bezirketag