Logo Bayernportal

Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

Anzahl: 1