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Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/3 - Gewerbeamt

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