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Testament und Erbvertrag; Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung

Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.

Amtsgericht Landau a.d.Isar

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung

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Hochstr. 17
94405 Landau a.d.Isar

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94401 Landau a.d.Isar