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Schenkung; Anzeige

Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Schenkung tätigen, so sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Schenkungsteuerfinanzamt anzuzeigen.

Formulare

Für Sie zuständig

Finanzamt Eggenfelden

Finanzamt Eggenfelden

Hausanschrift

Pfarrkirchener Str. 71
84307 Eggenfelden

Postanschrift

Postfach 1160

84301 Eggenfelden

Telefon

+49 8721 981-0

Leistungsdetails

Der Schenkungsteuer unterliegt der einzelne Schenkungsvorgang. Deshalb sind Sie, wenn Sie eine Schenkung erhalten, verpflichtet, diesen Erwerb dem Finanzamt mitzuteilen. Wenn Sie einer anderen Person etwas schenken, müssen Sie dies ebenfalls dem Finanzamt anzeigen.

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Wert der Schenkung unter dem Freibetrag liegt, sind Sie nicht von der Anzeigeverpflichtung befreit, da der Freibetrag nur einmal innerhalb von 10 Jahren gewährt wird. Die Anzeige ist auch dann erforderlich, wenn nur im Ausland belegenes Vermögen verschenkt wird, Sie eine Schenkung von einer im Ausland ansässigen Person erhalten oder die Schenkung an eine im Ausland ansässige Person ausführen.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn

  • die Schenkung eindeutig nicht zu einer Besteuerung führt (z. B. Gelegenheitsgeschenke) oder
  • die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wird.

Ihre Anzeige sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Vorname, Familienname, Beruf, Wohnung des Schenkers und des Beschenkten,
  • Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung,
  • Gegenstand und Wert des Erwerbes,
  • Rechtsgrund für den Erwerb (Schenkungsvertrag, Ehevertrag, Vertrag über den Erbverzicht usw.),
  • persönliches Verhältnis zwischen Beschenktem und Schenker (Ehegatte, Verwandtschaftsgrad, Schwägerschaft usw.) und
  • frühere Zuwendungen des Schenkers an den Beschenkten nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.

  • Kopie des Schenkungsvertrages
  • ggf. Kopie des Ehevertrages
  • ggf. Kopie des Vertrages über den Erbverzicht

Jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber und Schenker nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall dem für die Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zustäding ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Schenker seinen Wohnsitz hat. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen im BayernPortal unter "Für Sie zuständig" angezeigt, wenn Sie unter "Mein Ort" den Wohnsitz  auswählen. Bei der Ermittlung des zuständigen Amtes hilft Ihnen auch das Programm zur Finanzamtssuche (siehe "Weiterführende Links").

Zur Anzeige einer Schenkung kann das vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.

keine

Die Anzeige ist innerhalb von 3 Monaten nach Ausführung der Schenkung zu erstatten.

Stand: 10.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat