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Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

Sachgebiet 2.2 - Jugend und Familie

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