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In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
97615 Bad Neustadt a.d.Saale