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Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft

Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften zur Finanzierung des Baus, des Erwerbs und der Modernisierung von Wohnraum.

Für Sie zuständig

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Hausanschrift

Brienner Straße 22
80333 München

Postanschrift

Postfach 200537

80005 München

Telefon

+49 89 2171-08

Leistungsdetails

Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").

Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.

Stand: 06.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat