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Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung

Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.

Landratsamt Eichstätt

FB 202 - Waffen- und Sprengstoffwesen, Jagd und Fischerei, Land- und Forstwirtschaft

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