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Falknerprüfung; Anmeldung

Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.

Formulare

Für Sie zuständig

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut Dienstort Landshut

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Klötzlmüllerstr. 3
84034 Landshut

Postanschrift

Adolf-Kolping-Str.1

93326 Abensberg

Telefon

+49 871 603-0

Leistungsdetails

Die Beizjagd darf nur ausüben, wer einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzt.

Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.

Die Falknerprüfung findet jährlich zu Jahresbeginn zentral an der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim statt. Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.

Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut.

Weitere Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Falknerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein, eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben und die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden haben.

Die Gebühr für die eingeschränkte Jägerprüfung beträgt 190 €, die Gebühr für die Falknerprüfung 185 €.

Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 03.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus