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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab

Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Hauptstr. 6

92665 Altenstadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 6331-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales