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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Langerringen

Hausanschrift

Hauptstr. 16
86853 Langerringen

Postanschrift

Postfach 1132

86851 Langerringen

Telefon

+49 8232 9603-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales