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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Keine Zuständigkeit - Aufgabe wird von der Gemeinde Pöcking nicht wahrgenommen!

Hausanschrift

Feldafinger Str.4
82343 Pöcking

Postanschrift

Postfach 03

82341 Pöcking

Telefon

+49 8157 9306-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales