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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit - Ordnungsamt

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Hausanschrift

Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

Postanschrift

Postfach 1261

84491 Neumarkt-Sankt Veit

E-Mail

info@vgnsv.de

Telefon

+49 8639 9888-0

Leistungsdetails

Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.

Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit Finanzmitteln des Freistaates Bayern gefördert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen". 

Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.

Allgemeine Tipps zum Verhalten bei Hochwasser finden sie unter "Weiterführende Links".

Für Fragen zum Thema Hochwasserschutz steht Ihnen auch Ihr Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung.

Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz