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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Stadt Ingolstadt

Amt für Jugend und Familie

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwochs nach Vereinbarung; Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen

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