Logo Bayernportal

Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen

Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen. Eine Ausnahmegenehmigung muss beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden.

Regierung von Oberfranken

Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg

Postanschrift

Postfach 1754
96407 Coburg