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Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen

Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen. Eine Ausnahmegenehmigung muss beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden.

Regierung von Niederbayern

Dezernat 1 – Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

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