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Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Standesamt, Wahlamt

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