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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 28
89356 Haldenwang

Postanschrift

Hauptstr. 28
89356 Haldenwang