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Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

Große Kreisstadt Nördlingen

202 Eigenbetrieb Stadtwerke (Wasserwerk und Kläranlage)

Öffnungszeiten

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Allgemein

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