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Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jagdrecht, Gewerberecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
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07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
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Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

Hausanschrift

Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth