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Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Stadt Kaufbeuren

106c Öffentliche Sicherheit

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren

Postanschrift

Postfach 1752
87577 Kaufbeuren