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Abfallerzeugernummer; Beantragung

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Für Sie zuständig

Stadt Kempten (Allgäu) - 35 Amt für Umwelt- und Naturschutz

Leistungsdetails

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sog. Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden (maximal 20 t pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel).

Wenn Sie mehrere Firmenstandorte haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen. 

Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer. Im Fall einer Umfirmierung bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität handelt.

Die Regelung gilt nicht für private Haushaltungen.

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Information zur Abfallerzeugernummer Allgemein gilt bei der Vergabe von Abfallerzeugernummern folgendes: - Eine Abfallerzeugernummer wird benötigt, sofern der Abfallerzeuger/die Abfallerzeugerin nachweispflichtig im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die jährliche Gesamtabfallmenge aller gefährlichen Abfälle eines Abfallerzeugers mindestens zwei Tonnen beträgt. - Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sog. Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Bei der Zulässigkeit der Entsorgung durch Sammelentsorgungsnachweise sind jedoch unbedingt die Mengenbegrenzungen (20 t pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel) zu beachten. - Die Abfallerzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung schriftlich zu beantragen; verwenden Sie dazu bitte unser Antragsformular. - Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir um vollständige Ausfüllung. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz der Stadt Kempten (Allgäu) ist nur für Anfallstellen (z. B. Baustelle, Betriebsstätte) im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) zuständig. - Die Erzeugernummer ist in die abfallrechtlichen Nachweise einzutragen. Fehlende, unvollständige, nicht rechtzeitige und nicht korrekte Eintragungen in abfallrechtliche Nachweise können mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden (§ 69 Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 3 KrWG)

  • gewerbliche Tätigkeit
  • Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr

Sie müssen die Abfallerzeugernummer bei der Behörde, die für den Anfallort des Abfalls zuständig ist, beantragen.

Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.

Es sind keine Fristen vorgegeben. Die Abfallerzeugernummer sollte jedoch rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung beantragt werden.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 01.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz