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Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:
Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren, die bei der Führerscheinstelle ihren gültigen Führerschein freiwillig und dauerhaft abgeben, erhalten von der Stadt Gunzenhausen einen freiwilligen Zuschuss für ein ÖPNV-Jahresticket des VGN maximal der Stufe 2.
Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:
Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet (einschließlich Stadtteile), die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung (Schulweg kürzer als 3 km bei Grundschulen bzw. 2 km bei weiterführenden Schulen) haben, erhalten einen finanziellen Zuschuss zur Monatskarte. Dies gilt auch für Auszubildende und Berufsschüler, die in Gunzenhausen sowohl Arbeits- wie auch Wohnort haben.
Alternativ zur Monatskarte können u. a. Schülerinnen, Schüler und Auszubildende auch das 365-Euro-Ticket des VGN erwerben. Voraussetzung ist, dass Schule bzw. Ausbildungsstelle und der Wohnort im Geltungsbereich des VGN liegen.
Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:
Die Personen müssen bei der Antragstellung
Die Antragsteller haben einen aktuellen Nachweis der Führerscheinstelle (nicht älter als zwei Monate) über die freiwillige Abgabe des Führerscheins vorzulegen.
Der Umtausch gegen das ÖPNV-Ticket ist nur einmal möglich.
Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:
Der Zuschuss wird gewährt für Schülerinnen und Schüler, Berufsschülerinnen und –schüler sowie Auszubildende
Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:
Nutzen Sie das untenstehende Antragsformular. Der ausgefüllte Antrag ist mit einer Bestätigung über die Rückgabe der Fahrerlaubnis des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sowie einem Lichtbild für den Verbundpass bei der Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen, Marktplatz 44, Gunzenhausen, persönlich abzugeben.
Der ausgefüllte Antrag ist mit einer Bestätigung über die Rückgabe der Fahrerlaubnis des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sowie einem Lichtbild für den Verbundpass bei der Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen, Marktplatz 44, Gunzenhausen, persönlich abzugeben.
Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:
Das Antragsformular ist auszufüllen und mit den aufgeklebten Wertmarken bei der Stadt Gunzenhausen, Zimmer 16, abzugeben. Im Falle eines Online-Tickets ist der Kaufbeleg abzugeben.
Umtausch des Führerscheins gegen ein ÖPNV-Ticket:
In jedem Kalenderjahr können bis zu 30 Führerscheine gefördert werden. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung.
Zuschuss einer Schülermonatsfahrkarte bzw. 365-Euro-Ticket:
keine.
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.