Logo Bayernportal

Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Markt Feucht

Bauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Pfinzingstraße 10
90537 Feucht

Postanschrift

Hauptstraße 33
90537 Feucht