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Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
und
14:00 Uhr - 15:30 UhrAm Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn
Marktstraße 3a
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