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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Schirmitz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Hauptstr. 12
92718 Schirmitz

Postanschrift

Hauptstr. 12
92718 Schirmitz