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Grenzüberschreitende Abfallverbringung; Beantragung der Notifizierung

Abfälle, die nicht auf der "grünen Liste" aufgeführt sind oder die zur Beseitigung bestimmt sind, dürfen erst dann grenzüberschreitend verbracht werden, wenn eine schriftliche Zustimmung des Versandstaats und des Empfängerstaats vorliegt.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt

Öffnungszeiten

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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