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Flüchtlinge; Erstaufnahme und Verteilung

Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden erfolgt nach Maßgabe der §§ 44 ff. Asylgesetz (AsylG) sowie der Vorschriften des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl).

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 14.1 - ANKER-Einrichtung, Flüchtlingsverteilung, Integration

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