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Umsatzsteuer; Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden .

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis

Hausanschrift

Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Postanschrift

66738 Saarlouis

Telefon

+49 228 406-0

Webseite

www.bzst.bund.de

Leistungsdetails

Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

  • Privatpersonen,
  • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
  • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

im Bestimmungsland versteuert werden.

Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.

  • Sie liefern ein neues Fahrzeug aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union.
  • Sie zählen zu:
    • Unternehmen
    • Fahrzeugliefernden, die kein Unternehmen sind oder außerhalb ihres unternehmerischen Bereichs handeln.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • gegebenenfalls Formular "Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge"
    • gegebenenfalls "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)"

Sie müssen Ihre Meldung online über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeugliefernde, die keine Unternehmen betreiben, können Ihre Meldung auch schriftlich per Post abgeben.

Online-Meldung über das ELSTER-Portal:

  • Sie registrieren sich zunächst im ELSTER-Portal.
    • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihr ELSTER-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten.
    • Sie erhalten anschließend ein Zertifikat.
    • Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihr Konto einloggen.
  • Auf dem ELSTER-Portal im Bereich "Umsatzsteuer" finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das ELSTER-Portal ab.

Online-Meldung über das BOP:

  • Damit Sie Ihre Meldung über das BOP einreichen können, melden Sie sich zunächst beim BZSt dafür an.
    • Öffnen Sie das Formular zur Anmeldung: "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)".
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an das BZSt.
    • Das BZSt übermittelt Ihnen per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
    • Wenn Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie statt des BOP-Zertifikates auch Ihr ELSTER-Zertifikat für den Login im BOP benutzen.
  • Nutzen Sie nun den Online-Dienst "BZStOnline-Portal (BOP) - Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union online melden".
    • Öffnen Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das BOP ab.

Schriftliche Meldung per Post:

  • Öffnen Sie das Formular "Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-IdNr.)".
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.

Es fallen keine Kosten an.

  • Sie müssen die Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abgeben, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.

  • für die Registrierung im ELSTEROnline-Portal (EOP) und im BZStOnline-Portal (BOP): 2 Wochen

  • für die Zulassung zur Nutzung des BOP zur elektronischen Übermittlung der Meldung: 1 Woche bis 2 Wochen

  • finanzgerichtliche Klage
  • Einspruch
  • Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden

Stand: 04.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen