Logo Bayernportal

Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.