Arbeitsmarkt und Berufsberatung
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch sonstige Personen haben Anspruch auf Erteilung von Rat und Auskunft in allen Fragen des Arbeitsmarktes, der beruflichen Weiterbildung, der Förderung der Arbeitsaufnahme, der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen (Behinderte Menschen, Hilfen für) und der Wahl und Besetzung des Arbeitsplatzes (Arbeitsmarktberatung) sowie der Berufswahl einschließlich des Berufswechsels (Berufsberatung).
§§ 29-34 Sozialgesetzbuch III, § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II
Agenturen für Arbeit; JobcenterRechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 29 - 34 Sozialgesetzbuch III (SGB III)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
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Stand: 04.01.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.