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Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige

Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

32 Wasser, Abfall und Bodenschutz

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