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Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung

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