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Nichtstaatliche Theater; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung von professionellen und überregional bedeutsamen Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

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