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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßstraße 2
86405 Meitingen
Postfach 1108
86400 Meitingen