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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Übersee

Standesamt, Sozialamt, Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchweg 1
83236 Übersee

Postanschrift

Kirchweg 1
83236 Übersee