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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Ansprechpartner - Markt Heimenkirch

Standesamt

  • Zu finden in
    Markt Heimenkirch (Zimmer: 16)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Standesamt

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
      Jeden 1. Donnerstag im Monat 14.00 bis 18.00 Uhr
Anzahl: 1