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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Breitengüßbach

Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach

Postanschrift

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach