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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Markt Garmisch-Partenkirchen

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen